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  • Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr
  • Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr

Die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. Diese betrifft Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von über 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger. In Deutschland geht die Fahrpersonalverordnung (FPersV) über diese Regelung hinaus und erfasst bereits Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen zGM.

  • Fahrerlaubnisklassen
  • Fahrerlaubnisklassen

In Deutschland werden die europäischen Fahrerlaubnisklassen, wie sie im EU-Recht festgelegt sind, angewendet.

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